Trinkwasserschutz
So sieht der optimale Trinkwasserschutz aus
Trinkwasseranlagen müssen so konzipiert sein, dass sich die Qualität des Wassers im System nicht verschlechtern kann. Um einen Qualitätsverlust durch Eindringen von Nichttrinkwasser zu vermeiden, müssen an gefährdeten Entnahmestellen Sicherungsarmaturen eingebaut werden.
Wasser eingeteilt in Klassen
In der Trinkwasserverordnung werden Grenzwerte für Stoffe festgelegt, die sich im Trinkwasser befinden dürfen. Man bezeichnet dieses Wasser als Wasser der Klasse eins. Wasser, das die Anforderungen, die an Trinkwasser gestellt werden, nicht mehr erfüllt, wird den Klassen zwei bis fünf zugeordnet. Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass Trinkwasser, das aus der Trinkwasseranlage entnommen wird, die Trinkwassereigenschaft verliert. Dies kann bei Badewasser zum Beispiel der Zusatz von Badezusätzen oder in einem Krankenhaus das Vorhandensein von Erregern übertragbarer Krankheiten sein.
Gefahr des Rückfließens
Folglich darf Wasser, das die Trinkwasseranlage verlassen hat, nicht wieder in diese zurückgelangen. Eine Gefahr des Rückfließens besteht immer dann, wenn der Trinkwasserauslauf der Entnahmearmatur unterhalb des höchstmöglichen Wasserspiegels von Nichttrinkwasser liegt. Gefährdete Entnahmestellen müssen durch den Einsatz von Sicherungsarmaturen vor einem Rückfließen von Nichttrinkwasser geschützt werden.
